Urteil: Allergiebehandlung mit Bioresonanz
In einem aktuellen Urteil vom 14. Mai 2009 hat das Oberlandesgerichts München festgestellt, dass folgende Tatsachenbehauptung korrekt ist:
„Allergien können mit der Bicom Bioresonanztherapie sowohl schmerzfrei getestet als auch nebenwirkungsfrei behandelt werden“.
Aktenzeichen: OLG München, 6 U 2187/06