Urteil: Allergiebehandlung mit Bioresonanz

In einem aktuellen Urteil vom 14. Mai 2009 hat das Oberlandesgerichts München festgestellt, dass folgende Tatsachenbehauptung korrekt ist:

„Allergien können mit der Bicom Bioresonanztherapie sowohl schmerzfrei getestet als auch nebenwirkungsfrei behandelt werden“.

Aktenzeichen:  OLG München,  6 U 2187/06