Kosten der Behandlung

Für eine Behandlung von ca. einer Stunde berechne ich ab dem 1. Januar 2025 einen Satz von 80,-- Euro.

Die Behandlung mit naturheilkundlichen Verfahren wird von den gesetzlichen Krankenkassen in aller Regel nicht erstattet – außer Sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung.

Privat versicherte Patienten und gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Behandlung haben für bestimmte naturheilkundliche Verfahren eine gute Chance auf Übernahme der Behandlungskosten durch ihre Krankenkasse. Zu diesem Thema berate ich Sie gerne auf Anfrage.